Haftung

Haftung

Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Entleiher über.

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die vermieteten Hüpfburgen.

Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten.

Der Verleiher lehnt jede Inanspruchnahme ab.

 

Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Entleiher übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren.

Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt der Ausleihe ist der Verleiher verantwortlich.

Der Verleiher übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen

(z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates)

nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Hüpfburgen nach Veranstaltungsende in einem sicheren Bereich aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.