Nutzungsbedingungen

Verleihbedingungen und Benutzungsordnung für die Hüpfburgen

 

Verleihbedingungen:

 

Die Hüpfburgen können von Vereinen, Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Organisationen und sonstigen Interessenten ausgeliehen werden.

 

Die Leihgebühr wird in einem Leihvertrag festgelegt wenn gewünscht.

Ansonsten ist es als ausreichend zu erachten, dass die Rechnung den vereinbarten Preis beinhaltet, der ab Zeitpunkt der Bezahlung wirksam wird.

Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

Die Benutzungsordnung, sowie die Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen sind ab Abholung des Leihers oder nach Aufbau des Verleihers als bekannt vorauszusetzen.

 

Benutzungsordnung, Sicherheit und Unfallschutzmaßnahmen

 

  • Die Hüpfburg ist gemäß der Gebrauchsanleitung (Falls vorhanden) oder gemäß der mündlichen Erklärung auf- und abzubauen.
  • Der Entleiher muss geeignetes Aufsichtspersonal in ausreichender Menge stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
  • Die Benutzung der Hüpfburgen ist ausschließlich Kindern im rechtlichen Sinne, also einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahrs vorbehalten.
  • Schuhe, auch Turnschuhe, müssen ausgezogen werden.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken (auch Lutscher, Kaugummi o.ä.) ist während der Benutzung der Hüpfburg verboten.
  • Es ist darauf zu achten, dass Kinder vor Betreten der Hüpfburg alle Gegenstände, die evtl. zu Verletzungen führen können (Schlüssel, -anhänger, Brillen, Armbanduhren, Haarspangen o.ä.) ablegen.
  • Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburgen genommen werden
  • Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.
  • Abhängig von der Größe der Hüpfburg, variiert die Anzahl der Kinder, die gleichzeitig die Hüpfburg nutzen können. Hierzu lesen Sie bitte die Gebrauchsanweisung.
  • Während des Betriebes ist die Umgebung der Hüpfburg mit einem Seil o.ä. mindestens in 1 m Umkreis abzusperren.
  • Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (bereits bei leichtem Regen, Sturm (Ab Windstärke 5, Windböen), Gewitter o.ä.) muss die Benutzung der Hüpfburg sofort eingestellt und die Hüpfburg abgebaut werden.
  • Beim Einstellen des Betriebes (Ausschaltung des Gebläses) ist zwingend darauf zu achten das sich keine Kinder mehr auf der Hüpfburg befinden.
  • Der Entleiher ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und zu quittieren.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand und ordnungsgemäß (trocken, wie empfangen) zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung der entstandenen Schäden und Verluste.
  • Bei starker Verschmutzung hat der Entleiher dem Verleiher eine Reinigungsgebühr einer pauschale von 50,- € zu zahlen oder je nach Fall die Reparaturkosten zu tragen.
  • Der Entleiher darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache Dritten zu überlassen.